Vertragsbedingungen

Ich erlaube mir ein außerordentliches Rücktrittsrecht, sollte die Auftragsbestätigung nicht innerhalb 1 Woche nach Erhalt von Ihnen unterschrieben bei mir eingegangen und/ oder das Honorar überwiesen sein.

Es besteht für Sie als Auftraggeber kein Widerrufsrecht. Beim Auftritt einer Künstlerin handelt es sich um den klassischen Fall einer Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen i.S.d. §312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Insofern handelt es sich bei Widerruf um eine reguläre Absage des Auftritts, was wiederum dazu führt, dass Ihnen die Gage – wie vertraglich vereinbart – in Rechnung gestellt werden darf. Sollten Sie den Auftritt absagen, besteht kein Recht auf Erstattung des Honorars.

Ausgenommen davon sind Fälle, in denen die Veranstaltung durch höhere Gewalt behördlich untersagt wird.

Bei nachgewiesener Krankheit, auf Grund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder eines anderen wichtigen Grundes behalte ich mir das Recht vor, die Auftragsbestätigung zu widerrufen. Vorauszahlungen werden in diesem Fall selbstverständlich vollständig erstattet.